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PSA-Arbeitskleidung für die Chemieindustrie

Unsere BP® PSA-Arbeitskleidung für die Chemiebranche bietet den bestmöglichen Schutz gegen flüssige Chemikalien gemäß EN 13034 TYP 6. Die Arbeitskleidung erfüllt höchste Sicherheitsstandards und ermöglicht zugleich maximale Bewegungsfreiheit.
Unsere breite Kollektion an chemischer Schutzkleidung und und Multinorm-Arbeitskleidung für die Chemieindustrie umfasst Arbeitshosen und Arbeitsjacken, die den hohen  Anforderungen der Chemiebranche entsprechen. Neben dem Schutz vor flüssigen Chemikalien bietet die Chemikalienschutzkleidung auch Warnschutz (EN ISO 20471), Störlichtbogenschutz (EN 61482-2), Schweißerschutz (EN ISO 11611), Hitze- und Flammschutz (EN ISO 11612) sowie Schutz vor antistatischer Entladung (EN 1149-5). 
Entdecke jetzt unsere PSA-Arbeitskleidung für Chemieunternehmen und sorge für umfassenden Schutz und Sicherheit in deinem Arbeitsumfeld!
Arbeitskleidung für Raffinerien
Schutzkleidung gegen zahlreiche Gefährdungen
In der Raffinerie- und Öl produzierenden Industrie ist chemische Schutzkleidung unerlässlich, um Arbeiter vor den zahlreichen Gefahren wie Hitze, chemischen Substanzen, Brand- und Explosionsrisiken sowie mechanischen Verletzungen zu schützen. Diese Schutzkleidung muss strenge Normen und Standards erfüllen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Normen gehören die EN 13034-6, die EN ISO 11612 für Schutzkleidung gegen thermische Gefährdungen (wie Hitze und Flammen), die EN 1149 für antistatische Schutzkleidung sowie die EN 11612 gegen Hitze- und -flammen. All die genannten Normen erfüllt die Multinorm-Schutzkleidung von BP. Bitte beachten: Vor Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die zur Festlegung des geforderten Schutzniveaus der Bekleidung führt (siehe ArbSchG § 3, 4, 5). Darüber hinaus ist ein praxisorientierter Wasch-/Tragetest unabdingbar.
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PSA Blog
Das TOP-Prinzip bei der Gefährdungsbeurteilung
Vor Auswahl der chemischen Schutzkleidung (PSA) ist vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die zur Festlegung des geforderten Schutzniveaus der Bekleidung führt (siehe ArbSchG § 3, 4, 5). In diesem Expertenblog werden wir auf das Thema eingehen und dir vorstellen, warum vor der PSA-Auswahl eine Gefährdungsbeurteilung unabdingbar ist. 
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